02.12.2021 |
Aktuelles, Luftfahrtrecht
Zur Zulässigkeit der Kürzung des Ausgleichsanspruchs um 50% gem Art 7 Abs 2 lit c EU-VO 261/2004 auch noch während des Verfahrens
Die Airline ist berechtigt, den Ausgleichsanspruch bei Verspätungen von unter 4 Stunden gem Art 7 Abs 2 lit c EU-VO 261/2004 um 50 % zu kürzen. Klagende Passagiere müssen diesbezüglich, wenn sie dennoch die volle Ausgleichszahlung fordern, schon vor Klagseinbringung damit rechnen, dass die Airline diesen Einwand im Verfahren erheben könnte. weiterlesen